Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unterricht nur gegen Bezahlung.
Der Fahrunterricht ist dem Fahrlehrer spätestens vor der zweiten Fahrstunde in bar oder per Einzahlungsschein zu bezahlen. Das Kursgeld für den Nothilfekurs, den Verkehrskundeunterricht und den Theorieunterricht ist direkt dem zuständigen Lehrer zu bezahlen.
Alle Lektionen müssen mindestens 2 Arbeitstage vor der Lektion abgesagt werden, ansonsten werden diese voll verrechnet.
Falls Sie am Schluss der Ausbildung noch bezahlte Fahrstunden haben, wird Ihnen der Gegenwert (unter Abzug von 20%) ausbezahlt.